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Regino Preis 2006 Regino-Preis 2006 für herausragende JustizberichterstattungFünf Journalisten ausgezeichnet - Festvortrag von Vizepräsidentin des BGH, Frau Vorsitzende Richterin am BGH Dr. Gerda Müller
Laudatio für den Beitrag Feindstrafrecht Der Stifter des Preises, Rechtsanwalt Ferner, betont in seiner Laudatio für den Preisträger in der Rubrik „Rundfunk“, dass es ein vom Grundgesetz garantiertes Recht der Medien ist, bei Aufsehen erregenden Verfahren zu berichten – auch Namen zu nennen. Dieses Recht berechtigt - verpflichtet aber auch – zu eigener Recherche des Journalisten. Bei der Berichterstattung dürfen aber auch nicht die berechtigten Interessen der Beteiligten vernachlässigt werden; so ist einem Beschuldigten auch schon vor einem Verfahren die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, die auch unverzerrt wiedergegeben werden sollte. Besondere Sensibilität verlangt Ferner von staatlichen Organen: auch bei Ermittlungen wegen des Verdachts terroristischer Straftaten darf es durch dir Justizorgane keine Vorverurteilung geben; er berichtet über den Fall des „3. Kofferbombers“, der nach einer Verwechslung zweier Aussagen kurzzeitig in Haft war, bei nachfolgenden Ermittlungen aber entlastet wurde. Trotzdem sagte die Generalbundesanwältin in einer Fernsehsendung „Auch er gehört in diese Gruppe“. Beispiele für problematische seien auch die Fälle Kurnaz und El Masri. Auf die Gefahren eines „Feindstrafrechts“ hat der Preisträger in seinem Bericht ausführlich hingewiesen, weshalb die Jury ihn einstimmig ausgewählt hat. Ferner wies auch darauf hin, dass es den Regino-Preis 2007 wieder geben wird Justizminister Bamberger: Gerichtsberichterstattung in Verantwortung von Medien und Justiz Die zunehmende Bedeutung der Gerichtsberichterstattung, aber auch die besondere Verantwortung von Medien und Justiz im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der von der Berichterstattung Betroffenen betonte Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger heute bei der Verleihung des Regino Preises für herausragende Justizberichterstattung in Mainz. „Wenn Informationsinteresse der Öffentlichkeit und Freiheit der Medien auf die Schutzfunktion der Justiz und das Interesse Betroffener treffen, Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen, kann es zu schwierigen Konfliktlagen kommen. Die Abwägung, die hier stattfinden muss, darf nicht allein von den Gesetzen des Marktes dominiert werden. Der wirtschaftliche Druck, der heute auf der einzelnen Journalistin, dem einzelnen Journalisten lastet, ist immens. Umso wichtiger ist es, Medienfreiheit und Persönlichkeitsrechte klar zu umreißen und die Rechtspositionen für die Praxis handhabbar zu machen. Hier sehe ich eine wichtige Aufgabe der Rechtsprechung“, erklärte Bamberger. Die Frage, wie weit man in der Berichterstattung gehen dürfe, hänge stark vom Einzelfall ab, so der Minister weiter. „Im demokratischen Rechtsstaat steht die Justiz, wie alle Staatsgewalt, zu Recht in kritischer Beobachtung durch die Öffentlichkeit. Sie muss sich über die Erfüllung ihrer Aufgaben befragen lassen, die Öffentlichkeit informieren und Kritik entgegen nehmen. Gleichwohl müssen Gerichte auch die Rechte derjenigen schützen, die - in der ein oder anderen Rolle - vor Gericht stehen, in Verfahren involviert werden und von denen bis zur Urteilsverkündung nicht feststeht, in welcher Weise ihr Tun oder Lassen rechtlich zu bewerten ist.“ Die Justiz werde leicht als medienfeindlich wahrgenommen, wenn sie sich schützend vor Verfahrensbeteiligte stelle. Hier habe sich jedoch in den letzten Jahren vieles verbessert, so Bamberger. „Die Gerichte - auch in Rheinland-Pfalz - haben zunehmend ihre Aufgabe und auch ihre Chance im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angenommen und Konzepte hierzu entwickelt. Medien und Justiz gehen heute vielfach aufeinander zu. Die Kommunikationsstrukturen haben sich verbessert.“ Der Rechtsprechung komme auch in Zukunft eine wichtige Bedeutung im Bereich des Medienrechts zu. Bamberger: „Die Entwicklung der Medienlandschaft erfordert auch künftig eine sorgsame Beobachtung der Rechtslage. Insbesondere der Opferschutz darf bei der Berichterstattung nicht aus dem Blick geraten. Aber auch Angeklagte haben in unserem Rechtssystem ein Recht auf einen fairen Prozess. Gerichtsberichterstattung wird immer in diesem Spannungsfeld stattfinden und erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Professionalität und Unabhängigkeit.“
Pressemitteilung der Rechtsanwälte Ferner & Kollegen, Bunsenstr. 18, 69115 Heidelberg, Tel: 06221-13180, Email: wferner@ferner.de |
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Wolfgang Ferner
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