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Regino-Preis 2007 für herausragende Justizberichterstattung
Im Festsaal des Oberlandesgerichts Koblenz wurde der Regino Preis 2007 verliehen
an die Journalisten Annette Wilmes (Deutschlandradio Kultur), Ulrike Angermann,
Peter Reichert (beide ZDF) und Mario Kaiser (Spiegel). Den Festvortrag hielt
Rechtsanwalt Eberhard Kempf, Frankfurt.
Annette Wilmes, Autorin von
Deutschlandradio Kultur, erhält Regino-Preis 2007
Annette
Wilmes, Autorin von Deutschlandradio Kultur, wurde im Bereich Hörfunk mit
dem Regino-Preis 2007 ausgezeichnet. Der prämierte Beitrag wurde am 29.
Januar 2007 im Kulturprogramm des Nationalen Hörfunks in der Reihe
"Zeitfragen" ausgestrahlt. In der preisgekrönten Sendung "Beschützer oder Komplize?" geht die Autorin der Ambivalenz des Berufsstandes der Strafverteidiger nach. Dabei kommen Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger, aber auch Verurteilte zu Wort. Der Preis für herausragende Justiz-Berichterstattung wird seit dem Jahr 2000 jährlich von Rechtsanwalt Wolfgang Ferner in Zusammenarbeit mit der Neuen Juristischen Wochenschrift verliehen. Die Preisverleihung findet am 9. Mai 2008 am Oberlandesgericht Koblenz statt. Unter http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/zeitfragen/583673 findet sich weiterführendes Material sowie die Möglichkeit zum Download des Manuskripts der prämierten Sendung.
Der Mordfall Jakob von
Metzler
Ein Verbrechen und seine
Folgen
Am 30. September 2002 verhaftete ein Sondereinsatzkommando der
Polizei den Jurastudenten Magnus Gäfgen. Er hatte den elfjährigen
Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt, für seine
Freilassung eine Million Euro erpresst, dann den Jungen aber nicht
frei gelassen.
Einsatzbesprechung der BAO
Louisa (Spielszene) (Quelle: PHOENIX/ZDF/Norbert Ulrichs)
Die Dokumentation zeichnet
den Ablauf des Entführungsdramas aus der Sicht der Polizei nach.
Experten stellen die unterschiedlichen juristischen Sichtweisen
dar, und vor der Kamera äußert sich der Mann, dessen
Entscheidung Rechtsgeschichte schrieb: Wolfgang Daschner.
Nach seiner Festnahme
befragen Polizeibeamten den verdächtigen Studenten immer wieder
nach Jakobs Versteck. Aber der Entführer gibt sich
unbeeindruckt, hält mit immer neuen Lügen fast 1.000 Polizisten
in Atem. Dann trifft Frankfurts Polizei-Vizepräsident Wolfgang
Daschner, der damals für den Fall zuständig ist, eine
umstrittene Entscheidung: Ein Kriminalbeamter soll dem
Verdächtigen Gäfgen Schmerzen androhen für den Fall, dass er
sich weiterhin weigere, das Versteck des Kindes zu nennen.
Gäfgen gibt daraufhin zu,
dass er Jakob von Metzler getötet habe, und nennt nun auch das
Versteck der Leiche. Pflichtbewusst hält Daschner diese Drohung
gegen Gäfgen in einem Vermerk fest. Es ist der 1. Oktober 2002.
Seither steht Daschners Vermerk im Mittelpunkt juristischer
Betrachtungen, führte zu öffentlichen Diskussionen über Folter
und sorgte schließlich für ein Gerichtsurteil, das die Menschen
bis heute spaltet: Wolfgang Daschner und sein Mitarbeiter wurden
wegen Nötigung Gäfgens vom Frankfurter Landgericht verurteilt.
Sendetermin
Mi, 06.12.06, 21.00 Uhr
Zu Recht, sagen die einen,
skandalös die anderen. In seiner Urteilsbegründung stellte das
Frankfurter Gericht unmissverständlich fest: Ein Verstoß gegen
die Achtung der Menschenwürde ist daher auch als verwerflich
anzusehen, wenn dieser - subjektiv - zu dem Zweck erfolgt ist,
das Leben eines Kindes zu retten."
"Es war viel
von Menschenwürde die Rede", sagt Wolfgang Daschner heute
rückblickend, "aber fast nur von der des Täters und nicht von
der Menschenwürde des Kindes und seiner Familie."
Film von Peter
Reichard und Ulrike Angermann
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Copyright © 2001
Wolfgang Ferner
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