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Verleihung des
„Regino-Preises“ am 1. Juni 2006 in Koblenz
Meine sehr
geehrten Damen und Herren,
heute werden hier
fünf Journalisten-Kollegen ausgezeichnet, die auf ganz unterschiedliche
Weise – bedingt durch das Medium, für das sie tätig sind – der
Öffentlichkeit vermittelt haben, was vor Gericht geschieht. Zwei
Kolleginnen haben in einer Wirtschaftszeitung über viele Wochen hinweg
mit großer Sorgfalt den Mannesmann-Prozeß vor dem Landgericht Düsseldorf
beschrieben; eine Kollegin vom DeutschlandRadio hat eine Sendung
zusammengestellt über den weit über die belgischen Landesgrenzen hinaus
die Menschen erschütternden Fall des Mädchenmörders Marc Dutroux. Und –
für mich eine besondere Freude, da ich durch meine Berichterstattung im
SPIEGEL Samuel Schirmbeck gleichsam angestoßen habe, sich des Themas mit
seinen Mitteln anzunehmen - , ein Film über den in den Boulevardmedien
als „Todesraser“ gescholtenen Mitarbeiter eines schwäbischen
Autoherstellers.
Ich weiß nicht,
wer von Ihnen schon jemals an einer Hauptverhandlung als Beobachter
teilgenommen hat. Hier sind Anwälte anwesend, Richter, Staatsanwälte -
Juristen auf jeden Fall, die sich mit den Gesetzen, ihrer Kommentierung
und Anwendung auskennen und den politischen Notwendigkeiten, auf neue
Tatbestände entsprechend reagieren zu müssen. Doch wir sind
Journalisten: Wir haben nicht anzuklagen, nicht zu verteidigen, auch
nicht zu richten. Sondern wir haben aufzupassen, hinzuschauen,
hinzuhören, zu beobachten und dies dann mitzuteilen. Wir haben zu
vermitteln zwischen der Öffentlichkeit und der Justiz. Wir haben dem
Bürger zu erklären, was in der Justiz geschieht, zum Beispiel wie und
warum es zu einem bestimmten Urteil gekommen ist (ich erinnere nur an
Ehrenmord-Fall in Berlin, der große Verwirrung hervorgerufen hat, oder
an den Prozeß gegen die Mutter, der die Tötung von neun Neugeborenen
angelastet wurde, und der jetzt gerade in Frankfurt/Oder zu Ende
gegangen ist). Wir haben dem Leser, dem Zuhörer/Zuschauer die Urteile zu
erklären. Wir haben zu berichten, ob sich das, was in einer Anklage
steht, vor Gericht auch bewahrheitet oder ob die Sache voraussichtlich
ganz anders ausgehen wird als zunächst erwartet. Ich wurde kürzlich
gefragt, ob man im Saarbrücker Pascal-Prozeß etwa Freisprüche zu
„befürchten“ habe. Wäre es für den Bürger etwa beruhigender, frage ich
zurück, wenn in unserem Land Menschen auch zu hohen Haftstrafen
verurteilt würden, denen nicht nachzuweisen ist, dass sie eine
Straftat begangen haben?
Wir Journalisten
haben aber auch der Justiz zu erklären, warum die Öffentlichkeit
bestimmte Urteile oder die Begründung dafür nicht mehr versteht. Es gibt
solche Urteile, solche Begründungen, und wir haben die Pflicht, wenn wir
unseren Beruf richtig verstehen, dies der Justiz mitzuteilen. Ich habe
großen Respekt vor Richtern, die sich mit einer fundierten Kritik in den
Medien auseinandersetzen und sie nicht von vornherein als völlig
unbeachtlich abtun. Ein hoher Richter sagte zu mir mal: Wir brauchen
euch Journalisten; wer sonst hält uns den Spiegel vor und sagt uns, ob
wir uns verständlich gemacht haben? Wir Journalisten haben viel Freiheit
dabei, wir können tatsächlich der Justiz und auch der Gesellschaft und
der Politik, einzelnen Institutionen, auch uns selbst, den Medien, einen
Spiegel vorhalten, mehr als das die Richter tun können, die sich nur mit
dem Einzelfall zu befassen haben. Wir haben daher auch sehr viel
Verantwortung.
Der Bürger kann
einen Strafprozeß ja nicht im Fernsehen verfolgen wie ein Fußballspiel,
und Sie wissen, wie viele Menschen, es sind wahrscheinlich Millionen,
sich für die besseren Bundestrainer halten. Der Bürger kennt oft nur
Barbara Salesch oder den Fernseh- Jugendrichter Alexander Hold, bei
denen drei Fälle in 30 Minuten verhandelt werden, in einem fantastischen
Tempo also; bei denen im Saal gebrüllt werden und sich ein deus ex
machina aus dem Publikum erheben darf, um dem Gericht klarzumachen, wer
und wie es gewesen ist. Der Bürger fragt sich dann, gewohnt, die Guten
leicht zu erkennen und die Bösen ebenso, warum es vor den echten
Gerichten immer so lange dauert und warum die Richter nicht einfach mit
dem Hammer auf den Tisch schlagen. Die Gerichtsshows haben den Zuschauer
gelehrt, dass die Gerechtigkeit immer siegt, eine Gerechtigkeit, von der
wir wissen, dass sie in keinem Strafprozeß je zu erreichen ist. Zweifel?
So etwas kommt da nicht vor. Auch für Kritik an der Justiz ist in diesen
Medienprodukten kein Raum, ebenso nicht für den Weg des Täters zur Tat,
den nachzuzeichnen nach meiner Beobachtung in letzter Zeit nicht immer
ausreichend Raum gegeben wird (vielleicht wegen des schwindenden
Interesses der Öffentlichkeit oder der inzwischen herausgehobenen Rolle
des Opfers). Die ärgste Fatalität dabei ist, dass die meisten Zuschauer
dieser billigen Inszenierungen des Rechts der rührenden Meinung sind,
sie könnten sich nun selbst ein Bild machen – von den Tätern, von der
Justiz. Sie haben ja an der Sitzung teilgenommen.
Die
Gerichtsreportage gehört wie der politische Kommentar und das Feuilleton
zu den klassischen Genres im Journalismus. Als literarische Form reicht
sie weit in die Vergangenheit zurück. Denn immer schon interessierten
sich die Menschen vor allem für das, was andere Menschen einander
antaten, und wozu der Mensch, also auch man selbst, fähig ist, im Guten
wie im Bösen. Der Straftäter als Sündenbock, auf den sich die eigenen
Schuld abladen lässt zur Vergewisserung eines positiven Selbstbildes,
war schon dienstbar, als man die Geschichten von Mord und Totschlag noch
nicht niederschrieb, sondern mündlich überlieferte. Später unterhielten
und belehrten die Bänkelsänger ihr staunendes Publikum auf Märkten und
Messen. Aus dem vorigen Jahrhundert erinnern wir uns an große Namen –
Paul Schlesinger in der Weimarer Zeit, der der Vossischen Zeitung
gesellschafts- und justizkritische Skizzen aus dem Berliner
Kriminalgericht Moabit lieferte, später Gerhard Mauz, der von den 60er
Jahren an im SPIEGEL über den Frankfurter Auschwitz-Prozeß ebenso
berichtete wie etwa über die RAF-Verfahren in Stuttgart-Stammheim, und
der den heutigen Gerichtsreportern Fragen mitgab, die uns – fast möchte
ich sagen - täglich mehr beschäftigen. Etwa: Wie beschreibe ich das
Unmenschliche, ohne den Täter zum Unmenschen werden zu lassen? Wo stehe
ich, der schreibende oder eine Sendung produzierende Journalist, was
will ich, was verlangt man von mir, wie weit habe ich dem Zeitgeist, den
Erwartungen der Öffentlichkeit oder meines Chefredakteurs nachzugeben?
Wonach habe ich mich zu richten: Nach den Vorgaben des Presserats?
Reicht das? Oder muß ich nicht doch in erster Linie auf mein eigenes
Gewissen hören, immer wieder mich selbst befragen, was ich da eigentlich
tue – oder anderen antue mit meiner Berichterstattung. Brillanz, der
Feuilletonist hat da Narrenfreiheit, ist für den
Gerichtsberichterstatter kein Kategorie. Auch das hat Gerhard Mauz
gelehrt.
Die Presse galt
immer als die vierte Gewalt im Staat. Heute haben wir die Medien, die
einen ungeheuren Konkurrenzkampf führen, die sparen an allen Ecken und
Kanten, die erfahrene Mitarbeiter entlassen, weil sie zu teuer geworden
sind, deren Arbeit dann junge, unerfahrene und oft recht kenntnislose
junge Leute irgendwie erledigen. Wer sich nicht auskennt, wem der
Arbeitgeber nicht die Chance bietet, sorgfältig und gründlich zu
arbeiten und sich durch stetige Übung einen Erfahrungsschatz anzueignen,
wird allzu leicht Opfer gerissener Anwälte, die heute ihre Mandanten
bisweilen geradezu schamlos vermarkten. Die Medien werden dann gern ob
ihrer Indezenz gescholten. In Wahrheit sind sie nur Teil eines
Geschäfts, das längst andere kontrollieren (die Staatsanwaltschaften
haben im übrigen von dieser Art Anwälten und ihres Versuchs, Prozesse
auch über die Medien zu führen, gelernt, auch sie bedienen sich zuweilen
gern und gekonnt dieser vierten Gewalt im Staat). Wer aber kontrolliert
sie, diese vierte Gewalt? Der Markt, sonst niemand.
Es gibt ungeahnte
Möglichkeiten, interessante Stoffe – und Straftaten, auch
Gerichtsverhandlungen sind Premium-Themen – zu verarbeiten. Wenn Sie
abends den Fernseher anschalten: Krimis, Tatorte, Kommissarinnen,
Gerichtsmediziner, auf jedem Kanal findet man etwas. Ich möchte in
diesem Zusammenhang besonders auf die Leistung Samuel Schirmbecks
hinweisen – nicht, weil er mit seinem Film über den angeblichen
Todesraser genau den Eindruck höchst anschaulich vermittelte, den ich in
den zwei Prozessen gegen den Mann gewonnen hatte - , sondern weil hier
gezeigt wird, wie man mit den Mitteln des Fernsehens einen seriösen,
kritischen, der Wahrheit verpflichteten und – spannenden - Film drehen
kann. Das Fernsehen ruiniert nicht zwangsläufig die
Gerichtsberichterstattung. Schirmbecks Film ist dafür der beste Beweise.
Natürlich wenden wir uns angeekelt ab, wenn sich die Kameras, weil nicht
zugelassen in den Gerichtssälen, auf die Jagd nach Zeugen machen, wenn
Film- und Fotoreporter Nachbarn abgreifen und hinter Büschen lauern, nur
um das Thema irgendwie in ihre Magazine zu bringen. Schirmbeck zeigt,
wie man es anders – und dabei hervorragend gut – machen kann. Darüber
freue ich mich sehr. Wie ich mich auch freue, dass es diesen Preis gibt.
Denn nicht nur Wissenschaftsjournalisten oder Enthüller, auch
Gerichtsreporter verdienen es, ausgezeichnet zu werden.
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Copyright © 2001
Wolfgang Ferner
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